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Keine
Schul-Tests mehr an islamischen Feiertagen
Kutusministerin
Wolff reagiert auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Henzler / Anlass:
Mathewettbewerb am Zuckerfest
Das
Kultusministerium will künftig stärker darauf achten, dass an hohen islamischen
Feiertagen keine landesweiten Vergleichsarbeiten oder Schul-Wettbewerbe mehr
angesetzt werden. Das sicherte Kultusministerin Karin Wolff (CDU) in der Antwort
auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Abgeordneten Doreothea Henzler
zu.

WIESBADEN.
Künftig würden die Termine dieser Feiertage, die dem Kultusmkinisterium vom
Zentralrat der Muslime in Deutschland mitgeteilt werden, "sofort an alle
Schulabteilungen des Hauses zur Kenntnis gegeben, damit eventuell anzusetzende
Termine für Wettbewerbe, Vergleichsarbeiten o. ä. darauf abgestimmt werden
können", sagte Wolff zu.
Anlass der Henzler-Initiative war der
landesweite Mathematik-Wettbewerb am 5. Dezember vergangenen Jahres - dem Tag
des islamischen "Zuckerfestes" zum Ende der Fastenzeit.
Solche
Terminüberschneidungen müssten vermieden werden, um muslimischen Schüler sowohl
an wichtigen Klausuren teilnehmen zu lassen und andererseits ihr Recht auf freie
Religionsausübung zu achten, forderte Henzler.
In Hessen gilt schon seit
1977 eine "Verordnung über die Befreiung vom Schulbesuch an einzelnen Tagen aus
relkigiösen Gründen".
Darin ist festgelegt, dass Schüler islamischen
Glaubens an zwei hohen islamischen Feiertagen, dem Zuckerfest und dem Opferfest,
auch ohne gesonderten Antrag vom Unterricht freizustellen sind. Die Termine
dieser beiden Feste werden nach Angaben Wolffs den Schulen auch jedes Jahr über
das Amtsblatt des Kultusministeriums bekannt gegeben.
Die Lehrer seien
gehalten, an diesen Tagen keine Klassenarbeiten anzusetzen - und daran will sich
künftig auch das Ministerium selbst halten.
Einen vom Land erstellten
"Feiertagskalender" für die Schulen, in dem sämtliche wichtigen Festtage der in
Deutschland vertretenen Religionsgemeinschaften aufgeführt sind, lehnt Wolff
jedoch ab. Ein solcher Kalender sei wegen der Vielzahl dere
Religionsgemeinschaften und der häufig wechselnden Termine der Feste schwer zu
erstellen. Zudem sei es den Religionsgemeinschaften zuzumuten, "selbst
rechtzetig gegenüber der Schule tätig zu werden, wen sie eine Freistellung vom
Unterricht wünschen", meint die Mininsterin. mat
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erstellt am 24.08.2003 um 23:57:17 Uhr
Erscheinungsdatum 24.08.2003 |
Ausgabe: D3 | Seite: 15
