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Keine Schul-Tests mehr an islamischen Feiertagen
Kutusministerin Wolff reagiert auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Henzler / Anlass: Mathewettbewerb am Zuckerfest
Das Kultusministerium will künftig stärker darauf achten, dass an hohen islamischen Feiertagen keine landesweiten Vergleichsarbeiten oder Schul-Wettbewerbe mehr angesetzt werden. Das sicherte Kultusministerin Karin Wolff (CDU) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Abgeordneten Doreothea Henzler zu.

WIESBADEN. Künftig würden die Termine dieser Feiertage, die dem Kultusmkinisterium vom Zentralrat der Muslime in Deutschland mitgeteilt werden, "sofort an alle Schulabteilungen des Hauses zur Kenntnis gegeben, damit eventuell anzusetzende Termine für Wettbewerbe, Vergleichsarbeiten o. ä. darauf abgestimmt werden können", sagte Wolff zu.

Anlass der Henzler-Initiative war der landesweite Mathematik-Wettbewerb am 5. Dezember vergangenen Jahres - dem Tag des islamischen "Zuckerfestes" zum Ende der Fastenzeit.

Solche Terminüberschneidungen müssten vermieden werden, um muslimischen Schüler sowohl an wichtigen Klausuren teilnehmen zu lassen und andererseits ihr Recht auf freie Religionsausübung zu achten, forderte Henzler.

In Hessen gilt schon seit 1977 eine "Verordnung über die Befreiung vom Schulbesuch an einzelnen Tagen aus relkigiösen Gründen".

Darin ist festgelegt, dass Schüler islamischen Glaubens an zwei hohen islamischen Feiertagen, dem Zuckerfest und dem Opferfest, auch ohne gesonderten Antrag vom Unterricht freizustellen sind. Die Termine dieser beiden Feste werden nach Angaben Wolffs den Schulen auch jedes Jahr über das Amtsblatt des Kultusministeriums bekannt gegeben.

Die Lehrer seien gehalten, an diesen Tagen keine Klassenarbeiten anzusetzen - und daran will sich künftig auch das Ministerium selbst halten.

Einen vom Land erstellten "Feiertagskalender" für die Schulen, in dem sämtliche wichtigen Festtage der in Deutschland vertretenen Religionsgemeinschaften aufgeführt sind, lehnt Wolff jedoch ab. Ein solcher Kalender sei wegen der Vielzahl dere Religionsgemeinschaften und der häufig wechselnden Termine der Feste schwer zu erstellen. Zudem sei es den Religionsgemeinschaften zuzumuten, "selbst rechtzetig gegenüber der Schule tätig zu werden, wen sie eine Freistellung vom Unterricht wünschen", meint die Mininsterin. mat



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Dokument erstellt am 24.08.2003 um 23:57:17 Uhr
Erscheinungsdatum 24.08.2003 | Ausgabe: D3 | Seite: 15