Reaktionen auf Karlsruher Urteil
Hessen
will Kopftücher verbieten, Niedersachsen zulassen
Die Lehrerin
Fereshta Ludin darf im Unterricht ein Kopftuch tragen. Das
Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Muslimin die Einstellung in
den Staatsdienst nicht verweigert werden darf. Dafür müssten die Länder zunächst
neue Gesetze erlassen. Parteien und Landesregierungen reagierten
unterschiedlich.
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Nach Angaben ihres Anwalts Hansjörg Melchinger müssen die Bundesländer nach dem Verfassungsgerichtsurteil dann ein entsprechendes Gesetz erlassen, wenn sie das Kopftuch in der Schule nicht zulassen wollen. Nach seinem Wissen sei das Kopftuch-Tragen bislang in keinem Landesgesetz ausgeschlossen. Nach dem derzeitigen Stand müsste das Bundesverwaltungsgericht, an das das Verfahren zurückverwiesen wurde, der Einstellungsklage Ludins stattgeben, sagte Melchinger.
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass es im Beamten- und Schulrecht des Landes Baden-Württemberg "keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage" für ein Kopftuch-Verbot gebe. Es stehe aber dem Landesgesetzgeber "frei, die bislang fehlende gesetzliche Grundlage zu schaffen" und mit einer "zumutbaren Regelung" das zulässige Maß religiöser Bezüge in der Schule neu zu bestimmen.
Auch von den Parteien wurde das Karlsruher Urteil begrüßt. "Karlsruhe hat eine gute Entscheidung getroffen", sagte für die Grünen der parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck. Es sei in der Tat Aufgabe des Gesetzgebers, klare Regelungen zu schaffen, "in welcher Form und in welchem Ausmaß religiöse Symbole in der Schule ihren Platz haben". Es sei eine Lösung notwendig, die einen Ausgleich zwischen der gebotenen Liberalität auf der einen Seite und staatlicher Religionsferne auf der anderen Seite schaffe.
FDP-Chef Guido Westerwelle nannte es "weise", dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung `dahin gegeben hat, wohin sie gehört: in die Parlamente". Die Politik müsse jetzt entscheiden. Es sei Aufgabe des Staates, die religiöse Neutralität in den Schulen zu sichern und zu schützen. "Religion gehört in den Religionsunterricht." Auch das FDP-Vorstandsmitglied Mehmet Daimagüler, deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens, plädierte für Neutralität: "Ein weltanschaulich neutraler Staat ist der beste Garant für ein gedeihliches Miteinander aller Religionen".
CDU: Religiöse Vorbildfunktion bei den Eltern
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Norbert Röttgen, sagte, es sei zu begrüßen, dass das Tragen von Kopftüchern in Schulen verboten werden könne. Es müsse berücksichtigt werden, dass Lehrer eine Vorbildfunktion hätten. Staat und Schulen hätten aber keine religiöse Vorbildfunktion, diese komme alleine den Eltern zu.
Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schavan (CDU) will die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Kopftuchstreit eingehend prüfen. "Danach wird der Landtag entscheiden, ob es in Baden-Württemberg zu einer solchen gesetzlichen Regelung kommen wird", sagte Schavan. Der Respekt vor dem Gesetzgeber verbiete es, "spontan Eindeutigkeiten" zu formulieren. Die knappe Entscheidung des Senats zeige, dass es sich um einen "hoch komplizierten Abwägungsprozess" handele.
Die CDU-geführte Landesregierung Hessens kündigte unterdessen an, das Tragen von Kopftüchern im Unterricht per Gesetz zu verbieten. Sie sei tief enttäuscht über das Urteil, erklärte Kultusministerin Karin Wolff. Sie habe sich Rechtssicherheit erhofft.
Niedersachsen will dagegen Lehrerinnen mit Kopftuch im Schuldienst zulassen. Dies sagte der Sprecher des Kultusministeriums, Georg Weßling. Hannover erwartet nach Angaben des Ministeriumssprechers nach dem Karlsruher Urteil aber keine Welle von Lehrerinnen, die mit Kopftuch unterrichten wollen. Es habe in den vergangenen zehn Jahren nur vier Fälle gegeben, sagte Weßling.
Der Deutsche Lehrerverband appellierte an die Landesparlamente, die Erlaubnis oder das Verbot zum Tragen religiöse Symbole möglichst rasch im Sinne der Neutralitätsverpflichtung zu regeln. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft meinte, es müsse das Gebot der Toleranz als Leitlinie gelten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte das Urteil als "wichtigen Schritt zur Gleichbehandlung beim Zugang in den öffentlichen Dienst. Der Staat dürfe eine bestimmte Religion weder bevorzugen noch benachteiligen.
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