Berlin (AP) Die Grünen
haben das so genannte Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
begrüßt. Der parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck erklärte am
Mittwoch in Berlin: «Karlsruhe hat eine gute Entscheidung getroffen». Es
sei in der Tat Aufgabe des Gesetzgebers, klare Regelungen zu schaffen, «in
welcher Form und in welchem Ausmaß religiöse Symbole in der Schule ihren
Platz haben».
Das Bundesverfassungsgericht hatte im jahrelangen Rechtstreit zwischen
einer muslimischen Lehrerin und dem Land Baden-Württemberg
entschieden, dass das Tragen des Kopftuchs nur mit einem neuen Gesetz
verboten werden kann. Die gegenwärtige Gesetzeslage sei dazu nicht
hinreichend.
Beck meinte, notwendig sei eine Lösung, die einen Ausgleich zwischen
der gebotenen Liberalität auf der einen Seite und staatlicher
Religionsferne auf der anderen Seite schaffe.
FDP-Chef Guido Westerwelle nannte es «weise», dass das
Bundesverfassungsgericht die Entscheidung «dahin gegeben hat, wohin sie
gehört: in die Parlamente». Die Politik müsse jetzt entscheiden. Es sei
Aufgabe des Staates, die religiöse Neutralität in den Schulen zu sichern
und zu schützen. «Religion gehört in den Religionsunterricht.» Auch das
FDP-Vorstandsmitglied Mehmet Daimagüler, deutscher Staatsbürger
muslimischen Glaubens, plädierte für Neutralität: «Ein weltanschaulich
neutraler Staat ist der beste Garant für ein gedeihliches Miteinander
aller Religionen».
Für die CDU erklärte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion
im Bundestag, Norbert Röttgen, es sei zu begrüßen, dass das Tragen von
Kopftüchern in Schulen verboten werden könne. Es müsse berücksichtigt
werden, dass Lehrer eine Vorbildfunktion hätten. Staat und Schulen hätten
aber keine religiöse Vorbildfunktion, diese komme alleine den Eltern zu.
Die hessische CDU-geführte Landesregierung kündigte unterdessen an, das
Tragen von Kopftüchern im Unterricht per Gesetz zu verbieten. Sie sei tief
enttäuscht über das Urteil, erklärte Kultusministerin Karin Wolff. Sie
habe sich Rechtssicherheit erhofft.
Der Deutsche Lehrerverband appellierte an die Landesparlamente, die
Erlaubnis oder das Verbot zum Tragen religiöse Symbole möglichst rasch im
Sinne der Neutralitätsverpflichtung zu regeln. Die Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft meinte, es müsse das Gebot der Toleranz als Leitlinie
gelten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte das Urteil als «wichtigen
Schritt zur Gleichbehandlung beim Zugang in den öffentlichen Dienst. Der
Staat dürfe eine bestimmte Religion weder bevorzugen noch benachteiligen.