Mittwoch 24. September 2003, 13:22 Uhr
Grüne und FDP begrüßen Kopftuch-Urteil FDP: Staat muss religiöse Neutralität an Schulen sichern

Berlin (AP) Die Grünen haben das so genannte Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Der parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck erklärte am Mittwoch in Berlin: «Karlsruhe hat eine gute Entscheidung getroffen». Es sei in der Tat Aufgabe des Gesetzgebers, klare Regelungen zu schaffen, «in welcher Form und in welchem Ausmaß religiöse Symbole in der Schule ihren Platz haben».

Das Bundesverfassungsgericht hatte im jahrelangen Rechtstreit zwischen einer muslimischen Lehrerin und dem Land Baden-Württemberg entschieden, dass das Tragen des Kopftuchs nur mit einem neuen Gesetz verboten werden kann. Die gegenwärtige Gesetzeslage sei dazu nicht hinreichend.

Beck meinte, notwendig sei eine Lösung, die einen Ausgleich zwischen der gebotenen Liberalität auf der einen Seite und staatlicher Religionsferne auf der anderen Seite schaffe.

FDP-Chef Guido Westerwelle nannte es «weise», dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung «dahin gegeben hat, wohin sie gehört: in die Parlamente». Die Politik müsse jetzt entscheiden. Es sei Aufgabe des Staates, die religiöse Neutralität in den Schulen zu sichern und zu schützen. «Religion gehört in den Religionsunterricht.» Auch das FDP-Vorstandsmitglied Mehmet Daimagüler, deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens, plädierte für Neutralität: «Ein weltanschaulich neutraler Staat ist der beste Garant für ein gedeihliches Miteinander aller Religionen».

Für die CDU erklärte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Norbert Röttgen, es sei zu begrüßen, dass das Tragen von Kopftüchern in Schulen verboten werden könne. Es müsse berücksichtigt werden, dass Lehrer eine Vorbildfunktion hätten. Staat und Schulen hätten aber keine religiöse Vorbildfunktion, diese komme alleine den Eltern zu.

Die hessische CDU-geführte Landesregierung kündigte unterdessen an, das Tragen von Kopftüchern im Unterricht per Gesetz zu verbieten. Sie sei tief enttäuscht über das Urteil, erklärte Kultusministerin Karin Wolff. Sie habe sich Rechtssicherheit erhofft.

Der Deutsche Lehrerverband appellierte an die Landesparlamente, die Erlaubnis oder das Verbot zum Tragen religiöse Symbole möglichst rasch im Sinne der Neutralitätsverpflichtung zu regeln. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft meinte, es müsse das Gebot der Toleranz als Leitlinie gelten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte das Urteil als «wichtigen Schritt zur Gleichbehandlung beim Zugang in den öffentlichen Dienst. Der Staat dürfe eine bestimmte Religion weder bevorzugen noch benachteiligen.